Verkaufsbedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote, Arbeiten, Vereinbarungen und Lieferungen.

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1

Die Tatsache, dass Sie der KOTO GLOBAL TRADE BVBA die Produktionselemente (Rohstoffe, Modell, Kopie, ...) mit der Aufforderung, einen Probedruck oder einen Entwurf zu liefern, übergeben, stellt eine Verpflichtung gegenüber der KOTO GLOBAL TRADE BVBA dar, ihr die Ausführung der Arbeit anzuvertrauen oder sie für die entstandenen Kosten zu entschädigen.

Artikel 2

Die Angebote der SPRL KOTO GLOBAL TRADE sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt des Verkaufs oder ausreichender Lagerbestände.

Die SPRL KOTO GLOBAL TRADE behält sich insbesondere das Recht vor, die Angebotspreise im Falle eines Anstiegs der Rohstoffpreise zu überprüfen.

Die Angebote werden immer ohne Steuern erstellt, wobei diese immer vom Kunden zu tragen sind.

Ein Angebot ist einen Monat lang gültig und der Angebotspreis gilt nur für die im Angebot genannte Arbeit.

Artikel 3

Bei einem Gesamtkostenvoranschlag gibt es keine Verpflichtung, einen Teil der Arbeit gegen Zahlung des entsprechenden Teils des Gesamtpreises zu erbringen.

Artikel 4

Jede Person oder Gesellschaft, die eine Bestellung aufgibt und darum bittet, sie einem Dritten in Rechnung zu stellen, bleibt gesamtschuldnerisch für die Zahlung verantwortlich, auch wenn die KOTO GLOBAL TRADE BVBA diese Art der Rechnungsstellung akzeptiert hat und auch wenn der Dritte den Bestellschein mitunterzeichnet hat.

URHEBERRECHTE UND NAMENSNENNUNG
VON SPRL KOTO GLOBAL TRADE

Artikel 5

Außer in Fällen von qualifiziertem Bösglauben haftet die PGmbH KOTO GLOBAL TRADE niemals für Verletzungen von Vervielfältigungsrechten, die von Dritten gehalten werden und die ihr nicht ausdrücklich vom Kunden zur Kenntnis gebracht wurden.

Artikel 6

Wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist, kann sich der Kunde nicht dagegen wehren, dass der Name der SPRL KOTO GLOBAL TRADE auf den Waren angegeben wird.

LIEFERFRIST

Artikel 7

Bleibt der Kunde mit der Lieferung der für den Druckauftrag erforderlichen Elemente, der Rücksendung der korrigierten Druckfahnen oder der Lieferung anderer Elemente, die von der SPRL KOTO GLOBAL TRADE angefordert wurden und für die Ausführung des vereinbarten Auftrags erforderlich sind, in Verzug, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen mindestens um die entsprechende Dauer des Verzugs.

Im Falle höherer Gewalt und ganz allgemein unter allen Umständen, die die Ausführung der Arbeit durch die KOTO GLOBAL TRADE BVBA unterbrechen, behindern oder verzögern oder die eine übermäßige Erschwerung der von der BVBA eingegangenen Verpflichtungen verursachen, ist die KOTO GLOBAL TRADE BVBA von jeglicher Haftung befreit und kann die Verpflichtungen reduzieren, den Vertrag brechen oder seine Ausführung annullieren, ohne dass eine Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung besteht. Solche Umstände sind unter anderem: Krieg, Bürgerkrieg, Mobilmachung, Unruhen, Streik, Aussperrung, sowohl bei der KOTO GLOBAL TRADE BVBA als auch bei diesen Mitlieferanten, Maschinenbruch, Feuer, Unterbrechung von Transportmitteln, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Rohstoffen, Materialien und Energie sowie behördlich auferlegte Beschränkungen oder Verbotsbestimmungen.

BESCHWERDEN UND HAFTUNG

Artikel 8

Unter Androhung des Verlusts seines Rechts muss der Kunde jede Beschwerde oder Anfechtung innerhalb von acht Tagen nach der ersten Lieferung der Waren per Einschreiben an die SPRL KOTO GLOBAL TRADE senden. Nimmt der Kunde die Waren nicht in Empfang, beginnt die Achttagesfrist mit dem Datum der Aufforderung, die Waren in Empfang zu nehmen.

Wenn der Kunde nicht innerhalb dieser acht Tage eine Beschwerde einreicht, wird davon ausgegangen, dass er alle Waren akzeptiert.

Die Verwendung eines Teils der gelieferten Waren durch den Kunden bedeutet die Annahme der gesamten Auflage.

Die SPRL KOTO GLOBAL TRADE haftet nicht für indirekte Schäden, die dem Kunden entstehen, wie z. B. entgangener Gewinn.

Artikel 9

Die Haftung von KOTO GLOBAL TRADE BVBA beschränkt sich auf die Rücknahme und Erstattung der nicht konformen Exemplare.

LIEFERORT - TRANSPORT

Artikel 10

Die Lieferung und der Gefahrenübergang finden im Betrieb der SPRL KOTO GLOBAL TRADE statt. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, geht der Transport zu Lasten des Kunden. Dieser ist in jedem Fall allein verantwortlich für die Risiken, denen die Waren während des Transports ausgesetzt sind.

VOM KLIENTEN ZUR VERFÜGUNG GESTELLTE MATERIALIEN

Artikel 11

Alle vom Kunden anvertrauten Materialien, die sich im Betrieb der KOTO GLOBAL TRADE PGmbH befinden, verbleiben dort auf Rechnung und Gefahr des Kunden, der die KOTO GLOBAL TRADE PGmbH ausdrücklich von jeglicher Haftung für Beschädigung oder Verlust aus jeglichem Grund befreit, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der KOTO GLOBAL TRADE PGmbH oder derjenigen, für die sie haftet. Dasselbe gilt für Waren, die für den Kunden bestimmt sind.

ZAHLUNGEN

Artikel 12

Bei der Bestellung kann eine Anzahlung von 40 % des Betrags verlangt werden.

Der Restbetrag muss bei der Abholung der Drucksachen oder bei der Lieferung in bar bezahlt werden. Die Ware kann unter keinen Umständen ganz oder teilweise abgeholt werden, wenn die Zahlung nicht vollständig erfolgt ist.

Die Zahlung per Scheck wird nicht akzeptiert.

Für jede unbezahlte Rechnung werden von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zuzüglich 2 % ab dem Datum der Rechnungsausstellung fällig.

Falls die Hauptrechnung und die Zinsen nicht innerhalb von 15 Tagen nach Versand eines Einschreibens beglichen werden, wird die Schuld um eine zusätzliche Entschädigung erhöht, die konventionell auf 10 % des geschuldeten Betrags festgelegt wird, mit einem pauschalen Minimum von 75 €.

Artikel 13

Wird der Auftrag storniert oder länger als drei Monate ausgesetzt, schuldet der Kunde zusätzlich zu den bereits erbrachten Leistungen eine Entschädigung in Höhe von 75 % des Restbetrags des Auftrags.

Artikel 14

Der Kunde wird erst dann Eigentümer der verkauften Waren, wenn er alle fälligen Beträge bezahlt hat, und zwar unbeschadet des Artikels 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Artikel 15

Alle Beträge, die der Kunde an die SPRL KOTO GLOBAL TRADE gezahlt hat, können mit Beträgen verrechnet werden, die der Kunde aus irgendeinem Grund noch schuldet.

STREITIGKEITEN

Artikel 16

Im Falle eines Rechtsstreits und vorbehaltlich anders lautender zwingender gesetzlicher Bestimmungen sind ausschließlich die Gerichte in Brüssel zuständig.